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   BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R   

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https://dejure.org/2004,6314
BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R (https://dejure.org/2004,6314)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R (https://dejure.org/2004,6314)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R (https://dejure.org/2004,6314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem; Beschäftigung als Mitarbeiterin für Forschung und Entwicklung in einem "VEB (Volkseigener Betrieb)-Institut" in der DDR (Deutschen Demokratischen Republik); Rechtsfolgen einer fiktiven ...

  • Judicialis

    AAÜG § 1 Abs 1; ; AAÜG § 1 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fiktive Versorgungsberechtigung iS. von § 1 Abs. 1 S. 2 AAÜG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R
    Das BSG habe aber (zB im Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R) deutlich gemacht, dass § 1 Abs. 1 AAÜG erweiternd auszulegen sei.

    Das BSG habe aber in seinen Urteilen vom 9. April 2002 (B 4 RA 3/02 R und B 4 RA 31/01 R) etwas anderes sagen wollen.

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R
    Dies habe das SG unter Verkennung der Aussagen im Urteil des BSG vom 9. April 2002 (B 4 RA 41/01 R) unzutreffend festgestellt.
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R
    Ferner hinge ein Anspruch gegen den Rentenversicherungsträger auf Neufeststellung der Altersrente "nach § 307b Abs. 1 Satz 1 SGB VI" davon ab, ob wenigstens für Dezember 1991 ein Recht auf Versorgungsrente bestanden habe; die Entscheidung, ob ein solcher Versorgungsanspruch bestanden habe, sei ausschließlich vom Versorgungsträger zu treffen (Hinweis auf BSG Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 55/03 R
    Das BSG habe aber in seinen Urteilen vom 9. April 2002 (B 4 RA 3/02 R und B 4 RA 31/01 R) etwas anderes sagen wollen.
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 9/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dieses Neueinbeziehungsverbot verdeutlicht, dass nach dem geltenden Bundesrecht eine wirksam (Art. 19 EinigVtr) erfolgte Einbeziehung eine Voraussetzung für ein (nunmehr) bundesrechtliches Recht auf Versorgung war bzw ist (siehe ua schon Urteil des BSG vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6, S 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2006 - L 21 RA 315/04

    Überführung von Anwartschaften aus Versorgungssystem des Beitrittsgebietes in die

    Das Sozialgericht hat zur weiteren Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 06. Mai 2004 zum Aktenzeichen B 4 RA 55/03 verwiesen.

    Die von der Beklagten in diesen Bescheiden anerkannte fiktive Versorgungsberechtigung begründet - das verkennt der Kläger - kein wirkliches Recht auf Versorgung, sondern eröffnet allein die Anwendbarkeit der §§ 5 bis 8 AAÜG (BSG, Urteil vom 6.05.2004, Az.: B 4 RA 55/03 R, veröffentlicht in juris) mit der Folge der Feststellung und Übermittlung von Daten an den Rentenversicherungsträger.

  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 6/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dieses Neueinbeziehungsverbot verdeutlicht, dass nach dem geltenden Bundesrecht eine wirksam (Art. 19 EinigVtr) erfolgte Einbeziehung eine Voraussetzung für ein (nunmehr) bundesrechtliches Recht auf Versorgung war bzw ist (siehe ua schon Urteil des BSG vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R; BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 S 32).
  • SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 497/03

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz,

    Vgl. wegen der weiteren Einzelheiten hierzu zB BSG, Urteile vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7, 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - und - B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 7 sowie 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R - JURIS.
  • LSG Berlin, 25.05.2004 - L 6 RA 76/03

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit

    Dem vom Kläger im Hinblick auf die beim 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) anhängigen Revisionsverfahren (B 4 RA 55/03 R und B 4 RA 56/03 R) gestellten Ruhensantrag, bei denen es ebenfalls um die hier entscheidungserhebliche Frage gehe, werde nicht zugestimmt, da diese Frage durch die Rechtsprechung dieses Senats bereits abschließend geklärt sei.
  • LSG Berlin, 21.03.2005 - L 16 RA 45/04

    Anspruch auf Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit

    Demgegenüber ist der auch in der zweiten Instanz gestellte Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung, dass das AAÜG anwendbar ist, nicht statthaft, weil dieses Begehren nicht auf den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R - n.v.).
  • SG Altenburg, 14.10.2005 - S 19 RA 1062/03

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten eines Ingenieurs als Zeiten der

    Das Bundessozialgericht hat seit dem 9. und 10. April 2002 die Maßgeblichkeit der Tätigkeit im Geltungsbereich des Versorgungssystems am 30. Juni 1990 in den Fällen hervorgehoben, in denen es nicht vorher zu einer tatsächlichen Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem gekommen war, also in den Fällen, in denen die Versorgungsanwartschaft nur auf der Grundlage der BSG-Rechtsprechung fiktiv angenommen werden kann, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Annahme eben nicht erfüllt sind (vgl. BSG-Urteile vom 10. April 2002, Az.: B 4 RA 32/01 R, vom 6. Mai 2004, Az.: B 4 RA 55/03 R, vom 29. April 2004, Az.: B 4 RA 12/04 R, vom 10. Februar 2005, Az.: B 4 RA 48/04 R).
  • SG Dresden, 26.07.2004 - S 14 RA 567/01

    Bestimmung von Zeiten der Zugehörigkeit zu dem Versorgungssystem nach Anlage 1

    Als Anwartschaft wird im allgemeinen eine Vorstufe bei der Entstehung eines Vollrechtes, vgl. ausführlicher zu weiteren Vorstufen der subjektiv-öffentlichen Rentenberechtigungen in der Altersrentenversicherung nach dem SGB Sechstes Buch zB (Vorlage-) Beschluss des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - JURIS, mwN, und hier im besonderen eine Rechtsposition, bei der nur noch der Versicherungs- bzw. Versorgungsfall eintreten mußte, damit sie zum Vollrecht erstarkte (sog. Versorgungsanwartschaft bzw. Anwartschaftsrecht auf Versorgungsleistungen im o.g. Sinne), bezeichnet, vgl. hierzu zB BSG, Urteile vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7, vom 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R - und - B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 7 sowie 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R - JURIS.
  • SG Altenburg, 29.07.2005 - S 19 RA 2174/02

    Anspruch auf Feststellung einer durch die Tätigkeit eines Geschäftsführers

    Das Bundessozialgericht hat in zahlreichen Entscheidungen seit 9./10. April 2002 die Maßgeblichkeit der Tätigkeit im Geltungsbereich eines Versorgungssystems genau am 30. Juni 1990 hervorgehoben, wenn es nicht irgendwann vor diesem Termin zu einer tatsächlichen - wenn auch möglicher Weise nur vorübergehenden - Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem gekommen war (vgl. BSG-Urteil vom 10. April 2002, Az.: B 4 RA 32/01 R, BSG-Urteil vom 6. Mai 2004, Az.: B 4 RA 55/03 R, BSG-Urteil vom 29. April 2004, Az.: B 4 RA 12/04 R und BSG-Urteil vom 10. Februar 2005, Az.: B 4 RA 48/04 R) - wofür es hier keinen Anhaltspunkt gibt.
  • SG Dresden, 12.09.2005 - S 14 RA 1137/02

    Anspruch einer Industrieökonomin auf Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu

    Vgl. wegen der weiteren Einzelheiten hierzu z.B. BSG, Urteile vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R - SozR 3-8570 § 8 Nr. 7, 9. April 2002 - B 4 RA 41/01 R und - B 4 RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 7 sowie 6. Mai 2004 - B 4 RA 55/03 R JURIS.
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